Verordnungen und Vorschriften sind Hausbesitzer gewohnt. Wenn Sie noch dazu ein Gebäude unter Denkmalschutz besitzen, müssen noch mehr beachtet werden. Auf der einen Seite sind Sie verpflichtet, die historische Bausubstanz instandzuhalten, auf der anderen müssen Sie dabei auf vieles Rücksicht nehmen. Teilweise sind nur Teile geschützt, oft ist dies die Fassade. Das heißt aber nicht, dass eine Wärmedämmung hier nicht möglich ist. Wenn es sich nicht gerade um altes Fachwerk handelt, dann kann ein erfahrener Fassadenspezialist wie Yazar auch einen geschützten Altbau einer höchst effizienten Dämmung unterziehen. Wir haben das schon oft bewiesen und können Sie daher bestens beraten.
In jedem Fall hat aber die zuständige Denkmalschutzbehörde das letzte Wort. Sie erteilt auch die notwendige Genehmigung sämtlicher Sanierungsmaßnahmen. Für Bayern finden Sie
hier nähere Informationen.